Das erwarten wir:
Ländliche Räume erbringen eine Vielzahl von Leistungen für die Gesamtgesellschaft. An erster Stelle ist dies die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln, in historisch nie gekannter Qualität, Vielfalt und Versorgungssicherheit. Land- und Forstwirtschaft erzeugen zudem eine Vielzahl nachwachsender Rohstoffe für die energetische und stoffliche Verwertung.
Ländliche Räume sichern die Biodiversität in unserem Land. Sie erbringen vielfältige Leistungen im Natur- und Klimaschutz. Hierzu zählt auch der Erhalt der liebenswerten Kulturlandschaft als Naherholungsraum für die Gesamtgesellschaft.
Ländliche Räume sind ebenso Wirtschaftsstandorte für Handwerk, Mittelstand sowie Land- und Forstwirtschaft. Die hier tätigen Unternehmen erzeugen ein breites Spektrum an hochwertigen Gütern und erbringen eine Vielzahl unterschiedlichster Dienstleistungen, ohne die auch Ballungsräume nicht lebensfähig wären, wobei die angemessene Entlohnung der erbrachten Arbeit für Arbeitnehmer, Unternehmer und Freiberufler essenziell ist.
Eine Schwäche ländlicher Räume ist der Verlust von Wirtschaftskraft und die zunehmende Trennung von Arbeit und Wohnen. Viele Mitbürger möchten gerne in ländlichen Räumen leben; müssen zum Arbeiten jedoch in die Zentren pendeln – mit all den Problemen, die damit einhergehen (Staus auf den Straßen, Belastungen für Arbeitnehmer und Familien). Wichtig ist daher, Arbeit und Wohnen zusammenzuhalten bzw. wieder zusammenzuführen. Hierzu brauchen wir eine Stärkung der Wettbewerbskraft der Unternehmen im ländlichen Raum. Die Pandemie hat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass eine Zusammenführung von Arbeit und Wohnen im ländlichen Raum möglich ist. Dies muss verstetigt werden.
Produktion in Hessen steht für hohe Standards in allen Bereichen und bedeutet kurze Transportwege. Die investive und konsumtive Nachfrage von Handwerk, Mittelstand und Landwirtschaft stützt regionale Wirtschaftskreisläufe und sichert somit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region. Für die Bündnispartner steht dabei unzweifelhaft fest, dass eine Stärkung des ländlichen Raums, insbesondere auch durch den Erhalt einer leistungsfähigen Wirtschaftsstruktur, erfolgen kann. Wir erwarten, dass die Politik die erforderlichen Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovation in der Fläche Hinblick auf Fachkräftesicherung, Bildungsangebote, Infrastruktur, Nahversorgung und Gewerbestandorte steckt. Eine zielorientierte Politik auch für Land- und Forstwirtschaft benötigt abgesicherte Wirtschaftsdaten. Das Statistische Landesamt sollte die Wirtschaftsentwicklung in den ländlichen Räumen und in Ballungsgebieten getrennt erheben. Die Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft sollte gesondert erhoben werden, um die Entwicklung des primären Sektors differenziert vom produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor darstellen zu können. Wichtig ist ein nachhaltiger und strukturpolitischer Ansatz, der alle Wirtschaftsbereiche umfasst und Bürokratieabbau auf allen Ebenen schafft. Etwa durch schnellere und schlankere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren zur Realisierung von Projekten für Energiewende, Infrastruktur, Digitalisierung , oder auch Bauen im Außenbereich.
Dies sind zeitlos gültige Grundsätze einer freien und sozialen Marktwirtschaft. Auch vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher Ansprüche darf die Verfügungsfreiheit über Eigentum nicht über das gebotene Mindestmaß hinaus eingeschränkt werden. Die Eigentumsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 GG ist wieder stärker zu beachten. Nachteile, die ländliche Räume durch gesamtgesellschaftliche Ziele und Anforderungen erleiden, sind vollumfänglich auszugleichen.
Umwelt-, Klima-, Wirtschafts- und Steuerpolitik sind so zu gestalten, dass die Eigentumsidee bezüglich Eigenverantwortung und Unternehmertum gestärkt wird. Grundstückseigentümer sind als Partner von Politik und Gesellschaft zu verstehen, die Entwicklung ermöglichen und mittragen können.
Für ländliche Räume ist das Thema Daseinsvorsorge essenziell. Häufig muss dabei nicht Wachstum verteilt, sondern Schrumpfung organisiert werden. Ländliche Gebiete drohen weiter von den Impulsen für Wachstum und Beschäftigung abgehängt zu werden und haben zunehmend Schwierigkeiten bei der Bereitstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Als Folge werden vielerorts öffentliche Leistungen abgebaut, Infrastrukturen zurückgefahren und nur noch ein Mindestmaß an öffentlichen Gütern angeboten. Einschränkungen öffentlicher und privater Leistungsanbieter verlagern die Kosten auf die Bewohner.
Die Bürger im ländlichen Raum erwarten eine zeitgemäße, bedürfnisorientierte Bereitstellung von privaten und öffentlichen Angeboten und Dienstleistungen: Kinderbetreuung, Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Personennahverkehr, Feuerwehr, Wasserversorgung, ärztliche Versorgung. Das Angebot an sozialen und technischen, ökonomischen und ökologischen Infrastrukturen, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, wird zum Gradmesser für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.
Zahlreiche empirische Studien belegen, dass die Nutzung von Informations- und Kommunikations-technologien – Industrie 4.0, Landwirtschaft 4.0 – einen positiven Einfluss auf Wachstum, Produktivität und Ressourcenschutz hat. Eine flächendeckende Internetversorgung auf Basis von Glasfaser- und 5G- Mobilfunktechnologie ist daher für Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Haushalte unverzichtbar. Im Wettbewerb um Unternehmen, Mitarbeiter und Einwohner wird die digitale Infrastruktur ein entscheidender Faktor im Standortwettbewerb. Durch die Chancen, die sich aus der Digitalisierung ergeben, werden Standortnachteile, wie lange Wege, ausgeglichen und das Leben und Arbeiten auf dem Land wird attraktiver – und die Ausweisung neuer Baugebiete im Ballungsraum verzichtbar. Kurzfristig ist eine Anbindungsqualität von mindestens 100 Mbit symmetrisch sicherzustellen. Dauerhaft sind jedoch Geschwindigkeiten im Gigabit-Bereich zwingend erforderlich.
Die Bürger im ländlichen Raum erwarten einen wirksamen Schutz ihrer Heimat und der natürlichen Ressourcen. Der ländliche Raum darf dabei nicht über Gebühr belastet werden, bzw. darf er hierdurch im Vergleich zu den Ballungsräumen keine Nachteile erleiden. Hieraus erwächst auch eine finanzielle Verpflichtung der urbanen Räume gegenüber den ländlichen Räumen. Pauschale und ideologisch motivierte Flächenstilllegungen im ländlichen Raum schwächen eine nachhaltige Bewirtschaftung und stehen einem sinnvollen Flächenmanagement mit einer effektiven Umsetzung von Naturschutz- und Klimaschutzzielen entgegen. Ökosystemdienstleistungen, die von ländlichen Räumen für die Gesamtgesellschaft erbracht werden, müssen endlich vollumfänglich honoriert werden und dem Grundsatz „Kooperation vor Ordnungsrecht“ folgen. Im Sinne einer Gesamtstrategie ist der Flächenverbrauch in Ballungsräumen durch den Erhalt und die Stabilisierung von Wohnen und Arbeiten in ländlichen Räumen wirksam zu begrenzen.
Wir unterstützen im Grunde die Bemühungen zur Verbesserung der Infrastruktur im Ländlichen Raum, einschließlich deren Ausbau. Die Maßnahmen dürfen aber nicht einseitig zu Lasten der Eigentümer und Nutzer von Flächen gehen und müssen angemessen entschädigt bzw. ausgeglichen werden. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind auf ein Netto-Minimum zu reduzieren, etwa durch Ausschöpfung sämtlicher Entsiegelungspotenziale, Aussetzen von Kompensationspflichten für Erneuerbare-Energien-Anlagen und/oder in die landwirtschaftliche Produktion integrierte Maßnahmen. Wir fordern alle Parteien auf, sich wieder dem Nachhaltigkeitsgrundsatz „Schutz durch Nutzung“ zu besinnen. Ein bereits vor über 20 Jahren von der Weltnaturschutzunion (IUCN) anerkannter Grundsatz, dass Biotope, Arten und Ressourcen der Kulturlandschaft nur durch nachhaltige Nutzung dauerhaft gesichert werden können. Abgesicherte Eigentumsrechte in Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei festigen diesen Grundsatz dauerhaft. Staatliche Schutzregime sind auf ein unbedingt notwendiges Maß zu beschränken; auf ideologische Experimente gänzlich zu verzichten.
Durch die Klimaveränderungen in den letzten Jahren (u. a. Trockenheit im Sommer, verstärkte Niederschläge im Winter) wird die Landnutzung im Offenland und im Wald erheblich belastet. Grundwasserspiegel sinken, extreme Witterungsereignisse nehmen zu. Die ländlichen Räume Hessens setzen sich strategische Ziele für die Steigerung der Klimaschutzleistungen und für die weitere Senkung von Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig fordern wir aber vor allem auch Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu gehört auch die Absicherung der Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen in trockenen Sommermonaten (z. B. auch über Rückhalte- und Sammelbecken zur Speisung von Bewässerungssystemen).
sind Forderungen, die gleichermaßen für ländliche Räume und für Ballungsräume gelten. Überregulierung und unnötige Bürokratie kosten Zeit, Geld, verbrauchen Ressourcen, behindern die unternehmerische Entfaltung und sie vermindern die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und ländlichen Räumen. Einengende Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Wirtschaftsgebäuden müssen im Sinne einer Wirtschaftsoffensive für ländliche Räume konsequent zurückgefahren werden, wie auch das Baugesetzbuch zukünftig Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben für mehr Tierwohl ermöglichen muss.
Für dünnbesiedelte ländliche Räume ist zusätzlich zu diskutieren, inwieweit gleiche gesetzliche Standards – beispielsweise bezüglich des Umfangs der Abwasserreinigung oder der Ausbauqualität von Gehwegen – wie im Ballungsraum gelten müssen.
durch eine dem bewährten Hessischen Jagdgesetz entsprechende, eigenverantwortliche Jagdausübung durch die hessischen Jägerinnen und Jäger zum Schutz von Natur, Kulturlandschaft, der Wildtiere sowie der forst- und landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen der bewährten Reviersysteme. Im besonderen Maße gilt dies für die Schadensabwehr von Prädatoren, im Rahmen der Prävention bezüglich der Afrikanischen Schweinepest oder zur Wildschadensminimierung.
Der hessische Wald ist ein vielfältiges Ökosystem und sichert der Gesellschaft unverzichtbare Leistungen als nachhaltiger Rohstoff- und Energielieferant, naturnaher Lebensraum für Pflanzen und Tiere, frei begehbarer Erholungsort, als Klimaschützer, Luftfilter und als Wasserspeicher. Diese Ökosystemleistungen des bewirtschafteten Waldes werden völlig unzureichend honoriert. Falsche Anreize, wie Flächenstilllegungen, schöpfen das Klimaschutzpotential der Wälder nicht aus und sollten unterbleiben. Die Klimaleistungen des Waldes sind am höchsten, wenn produktiver Wald bewirtschaftet, Holz genutzt und dadurch klimaschädliche Rohstoffe substituiert werden. Zwischen 2018 und 2022 entstanden in Hessen durch Hitze, Dürre und Schädlingsbefall über 90.000 Hektar Kahlflächen. Waldeigentümer müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihren Wald unter angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Denn nachhaltige Forstwirtschaft und Holzverwendung sind angewandter Klimaschutz. Holz ist einer der wenigen in Deutschland flächendeckend und nachhaltig erzeugten Rohstoffe. Ohne Holz ist eine Green Economie undenkbar. Das Klimaschutzgesetz und weitere Rechtsvorschriften sind daher unverzüglich anzupassen, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundenen positiven Effekte für Klimaschutz, den Artenschutz, für Wirtschaft und Gesellschaft zu erhalten. Der Vorrang vertraglicher Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern vor ordnungsrechtlichen Regelungen muss in den Mittelpunkt der Naturschutzpolitik gestellt werden. Die nachhaltige heimische Holzproduktion ist die Basis für wichtige Wirtschaftsbereiche im ländlichen Raum. Bewirtschaftungsrestriktionen vermindern nicht nur die Rohstoffverfügbarkeit, sondern häufig auch die CO2-Speicherfähigkeit in Wald und Holzprodukten, forcieren den Verbrauch fossiler Rohstoffe und verhindern die Entwicklung struktur- und artenreicher Wälder. Deshalb sollten weitere Nutzungseinschränkungen unterbleiben. Eine Folgenabschätzung für nachgelagerte Wirtschaftszweige (z. B. forstliche Dienstleister, Sägewerke, Holzverarbeiter, Handwerk etc.) muss Bedingung für jedes weitere Regelwerk sein, das den Wald direkt oder indirekt betrifft. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die sich weiter verschärfende derzeitige Energiekrise gilt es auch, die wissenschaftlich belegt grundfalsche Weichenstellung des EU-Parlaments, Waldholz nicht mehr als erneuerbare Energie anerkennen zu wollen, nun schnellstens zu korrigieren.
Die Angelfischerei leistet einen gesellschaftlich wertvollen Beitrag zum Schutz, Erhalt und Fortentwicklung der Tier- und Pflanzenwelt unserer heimischen Gewässer. Sie sichert damit die positive Entwicklung der Gewässer und ihrer Lebewesen im Naturhaushalt.
Effektive Fischereiausübung und die damit verknüpften Hegemaßnahmen sind gelebter Umwelt -, und Gewässerschutz und müssen als solcher anerkannt, gesichert und honoriert werden. Dazu zählen eine qualifizierte fischereifachliche Ausbildung, angepasste Fördermaßnahmen, Artenschutz durch Regulation von Prädatoren, Schutz vor invasiven Arten, sowie Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen an Gewässern durch die Angelvereine und den Verband Hessischer Fischer e. V.
Zum Schutz der aquatischen Ökosysteme, zur Sicherung des Naturhaushaltes und der Klimafunktion der Gewässer, setzt sich der VHF intensiv für die Durchgängigkeit unserer Gewässer ein.
Die Fischzucht und Aquakultur bildet für Wiederansiedelungs- und Besatzmaßnahmen eine wichtige Stütze des Gewässerschutzes und ist systemrelevant bei der Produktion hochwertiger und regional erzeugter Lebensmittel.
Die seit Jahren rückläufige regionale Produktion von Fischen muss dringend durch beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren zum Wasser- und Baurecht sowie der national gleichberechtigten Förderung der Betriebe ins Positive umgekehrt werden. Zukunftsperspektiven für Betriebsnachfolger müssen durch den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der Branche geschaffen werden.
Regionale, transparente, nachhaltige und tierwohlgerechte Produktion wird von Verbrauchern und Politik gefordert. Diese Produktion darf nicht nur gefordert, sondern muss auch zugelassen werden!